bieten wir zusätzlich zur Verbesserung der Lebensqualität eine kostenlose Beratung und Hilfe bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte und technische Pflegehilfsmittel, wenn diese zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen oder der bzw. dem Pflegebedürftigen eine selbständige Lebensführung ermöglichen.
Die Höhe der Leistungen durch die Pflegekassen ist unabhängig von der Pflegestufe und beträgt pauschal für jede bzw. jeden Pflegebedürftigen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Betteinlagen 40 Euro im Monat. Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle müssen volljährige Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent, jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel leisten. Oftmals werden diese auch leihweise von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt, ohne Zuzahlung. Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt bei der Pflegekasse.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn die Produkte im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen gelistet sind.